Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 208 [02]

Datierung: 6. August 1393

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz erlaubt dem Edelherrn Philipps Rheingraf Herr zur Neuen- und Altenbaumburg, dem Gerhart Bedeler von Wachenheim zwei Engel Geld auf dem Zoll zu Ehrenfels zu geben, in die der Bischof ihn eingesetzt hatte.

Vollregest:

- L(itte)ra dat(a) Gerhardo Bedeler etc. vergab 2 englisch vff Ernfelß.

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bestätigt, dass der Edelherr, sein "lieber Neffe und Getreue" Philipps Rheingraf Herr zur Neuen- und Altenbaumburg (nuwen vnd alten Beumburg) wegen einer Schuld über 275 Gulden, über die der Erzbischof Philipps Quittung hat, die aber noch nicht bezahlt ist, zwei Engel Geld auf dem Zoll in Ehrenfels (Erenfels, Ernfelß) stehen hat. Der Erzbischof erklärt sich einverstanden, dass der Rheingraf die zwei Engel für die genannte Schuld dem Gerhart Bedeler von Wachenheim gegeben hat. Gerhard darf zwei Engel Geld anteilmäßig von jeglicher Kaufmannschaft einnehmen. Der jeweilige Zollschreiber wird angewiesen, das Geld entsprechend so lange auszuzahlen, bis die Schuld getilgt ist. Über jede Auszahlung ist eine Quittung auszustellen. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Olmen ipso die beati Sixti martyris ... [13]93.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 208 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3691 (Zugriff am 29.03.2024)