Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 205 [01]

Datierung: 20. Juni 1393

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz einigt sich mit dem Ritter Dietrich von Hartenberg bezüglich des Amtes Rusteberg und anderer Forderungen.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] hat sich mit Wissen und Willen seines "lieben Andächtigen" des Mainzer (Mencze) Domdekans Eberhard (Ebirhard) und des Domkapitels mit dem Ritter Dietrich (Dideeriche) von Hartenberg, seinem "lieben Getreuen", bezüglich des Amtes Rusteberg und damit verbundener Forderungen (koste schaden gefengniße nyderlage verluste zerunge hengeste und pherde) geeinigt, und auch bezüglich der Forderungen seinen Gesellen, Mitreiter, Diener usw., die sie aus den Tagen des erzbischöflichen Amtsvorgängers bis zum heutigen Tag stellen mochten.

Der Erzbischof ist dem Dietrich und dessen Ehefrau Alheide bzw. ihren Erben 4.200 Gulden schuldig. Um dieses Geld einnehmen zu könne, hat der Erzbischof sie in je einen alten Turnosen an den Zollstellen Lahnstein (Lanstein), Ehrenfels (Erenfels) und Gernsheim eingesetzt, die anteilmäßig von jedem Fuder Wein und anderer Kaufmannschaft, es sein den Rhein (Ryn) hinauf oder stromab geführt werden. Die Zollschreiber Walther zu Lahnstein, Nicolaus zu Ehrenfels und Johann zu Gernsheim erhalten Anweisung, die Gelder entsprechend als Abschlagsumme so lange auszuzahlen, bis die Schuld getilgt ist. Danach muss diese Urkunde zurückgegeben werden. Geschieht dies nicht, werden diese Urkunde und alle anderen, die die Gläubiger in dieser Angelegenheit haben sollten, ungültig. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an, ebenso Domdekan Eberhard und das Domkapitel als Zeichen ihres Einverständnisses das Domkapitelsiegel.

- Datum Gernsheim feria sexta proxima ante diem sancti Johannis Baptiste etc. ... [13]93.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 205 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3683 (Zugriff am 29.03.2024)