Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 203v [01]

Datierung: 18. Juni 1393

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz regelt die Rückzahlung seiner Schulden bei  dem Frankfurter Bürger Brune zu Brunenfels.

Vollregest:

- Bruno de Brune(n)fels etc.

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bestätigt, dass er seinem »lieben Andächtigen und Getreuen« Brune zu Brunenfels zu Frankfurt (Franckenfurt) seine Kleinode und guldin fingerlin für 1.000 Gulden gegeben und versetzt hat. Brune hat die Kleinodien dem Konrad (Conrad) von Glauberg, dem Sohn seiner Schwester [Grede] für 1.000 Gulden weitergegeben. Der wird das Geld bis kommende Pfingsten bezahlen. Bezüglich der 711 Gulden und 8 Schillinge Heller, die der Erzbischof dem Brune auf den Zollstellen Ehrenfels (Erenfels) und Lahnstein (Lanstein) verschrieben hat, ohne Quittung aus dortigen Turnosen auf Abschlag zu entnehmen, gilt als vereinbart. Sollte es geschehen, dass dem Brune aus den Turnosen bis kommende Pfingsten 1.000 Gulden zumal oder einteil nicht ausbezahlt werden, kann Konrad von Glauberg die Erzbischöflichen Kleinodien für die dann an den Turnosen noch ausstehende Summe an Juden oder Christen verpfänden, ohne den zorn und verdechniße des Erzbischofs zu erregen. Mögliche Kosten aus dieser Verpfändung gehen zu Lasten des Erzbischofs. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum ut supra [Behemisfurt feria quarta post diem beatorum Viti et Modesti martyrum ...[13]93]

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 203v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3681 (Zugriff am 16.04.2024)