Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 203 [01]

Datierung: 18. Juni 1393

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz kommt mit dem Frankfurter Bürger Brune von Brunenfels bezüglich seiner Schulden überein.

Vollregest:

- L(itte)ra data Brunoni de Brunenfels etc.

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] ist mit seinem "lieben Andächtigen und Getreuen" Brune von Brunenfels [Bürger] zu Frankfurt (Franckenfurt) bezüglich seiner Schulden übereingekommen. Der Erzbischof hatte 900 Gulden bar bei ihm geliehen. Der Erzbischof hat ihm dafür sein "guldin fingerlin" gegeben und versetzt. Weiterhin hat Brune ihm 100 Gulden für einen Pferdekauf (perde) geliehen, als der Erzbischof zuletzt nach Hessen geritten war, sowie 78 Gulden für einen Hengst (hengeste). Den Hengst hatte der Erzbischof dem Edelherrn Gorge von Wertheim, Domherrn in Mainz, gegeben. Desweiteren hatte Brune dem Erzbischof 400 Pfund Heller, Frankfurter (Franckenfurter) Währung, gegeben, indem er sie an den erzbischöflichen "lieben getreuen" Ruprecht Ulner von Dieburg (Dypurg) "abegetan hat". Über diesen Betrag hat Ruprecht eine Urkunde, das Geld war der Erzbischof ihm aufgrund der letzten Abrechnung [Amt Hofheim?] schuldig. 300 Gulden hatte Brune für den Erzbischof dem Wigand (Wygand) von Assenheim (Assinheim), dem erzbischöflichen Landschreiber im Rheingau (Ringauwe) und "lieben Getreuen" ausbezahlt. Alles zusammen schuldet der Erzbischof ihm 711 Gulden und 8 Schillinge Heller. Brune ist berechtigt, die Summe von dem ersten Geld einzunehmen, die ab heute von jenen Turnosen eingehen, die er, seine Amtsvorgänger und das Domkapitel von Mainz (Mencze) ihm am Zoll Ehrenfels (Erenfels) und Lahnstein (Lanstein) verschrieben haben. Er darf das Geld "vnverquitanciet" einnehmen. Ist die Schuld getilgt, darf Brune weiterhin gemäß der diesbezüglich ausgestellten Urkunde die Gelder aus dem Turnosen einnehmen, muss sie dann aber quittieren. Der Erzbischof gebietet kraft dieser Urkunde seinem Zollschreibern Walther zu Lahnstein und Nicolas zu Ehrenfels, seinen "lieben Getreuen", bzw. deren Amtsnachfolgern, die Gelder entsprechend auszuzahlen. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Behemisfurt feria quarta post diem beatorum Viti et Modesti martyrum ... [13]93

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 203 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3680 (Zugriff am 19.04.2024)