Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 204v [02]

Datierung: 14. Juni 1393

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz nimmt die Abrechnung seines Ehrenfelser Zollschreibers Nicolaus Finck für die Zeit zwischen dem 24. März und dem 13. Juni 1393 entgegen.

Vollregest:

- Computac(i)o Nicolai Fincken sc(ri)ptor(i) in Erenfels.

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] nimmt die Abrechnung seines Ehrenfelser (Erenfels) Zollschreibers Nicolaus Finck (Vincke) entgegen. Nicolaus rechnet alle Ausgaben und Einnahmen der Zolls und auch die Nutzen und Gefälle der Burg (sloß) zwischen dem Sonntag Letare 1392 [24. März] und Freitag vor Viti und Modesti 1393 [13. Juni] ab. Nicolaus bleibt dem Erzbischof schuldig an Korn 268 Malter, an Weizen 20 Malter, an Hafer 15 Malter sowie an Wein 5 Ohm (ame) und 8 Viertel (firteil). Der Erzbischof bleibt ihm 51 Gulden Geld schuldig. Tauchen später noch Einnahmen oder Ausgaben aus dem Rechenbuch des Nikolaus auf, oder solche des Erzbischofs, müssen diese noch abgerechnet werden. Zeugen der Rechnungslegung waren der Mainzer (Mencze) Domherr und erzbischöfliche "Heimliche" Clas vom Stein (Steyne) sowie Konrad (Conrad) von Assenheim (Assinheim), erzbischöflicher Küchenmeister und sein "lieber Getreuer". Der Erzbischof kündigt sein Seigel an.

- Datum et actum in castro nostro Erenfels feria sexta ante diem beatorum Viti et Modesti martyrum ... 1393.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 204v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3679 (Zugriff am 25.04.2024)