Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 197 [01]

Datierung: 10. Mai 1393

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz bekennt, dass er der Else, der Tochter des Ritters Sifrid vom Stein und Ehefrau des Francke von Waldeck, verschiedene Lehen in der Lorcher Gemarkung als rechtes Mannlehen verliehen hat. 

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bekennt, dass er verschiedene Lehen, nämlich die Weingärten in der Lorcher Gemarkung (Loricher marcke), die der verstorbene Johan Vogel gen. Jungherlin von Lorch vom Stift inne hatte, nunmehr der Else, der Tochter des Ritters Sifrid vom Stein (Steyne) und Ehefrau des Francke von Waldeck (Waldecke) und deren Leibeslehnserben als rechtes Mannlehen verliehen hat. Francke soll Lehensträger seiner Ehefrau sein und die Lehen vermannen, wie Lehnrecht und Gewohnheit dies besagen. Sollte Francke sterben, so sollen Else und ihre Leibeslehensserben die Lehen tragetn und mit "truwen eiden vnd dinsten" verdienen. Else muss die Lehen dann aber vermannen lassen wie dies üblich ist. Stirbt Else ohne Leibeslehnserben zu hinterlassen, fallen die Lehen an Erzbischof und Erzstift zurück. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Gernsheim Sabbato post Dominicam Cantate anno etc. ut supra [1393].

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 197 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3667 (Zugriff am 19.04.2024)