Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 199 [01]

Datierung: 26. Mai 1338

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Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

StA Wü, MIB 12 fol. 199.

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Heinrich von Mainz Dekan Johann und das Mainzer Domkapitel bestätigen, dass die Brüder und Edelknechte Stebin und Herman von Malsburg und ihre Erben ihnen die Burg Malsburg auf ewig zu allen Notwendigkeiten geöffnet haben.

Vollregest:

Erzbischof Heinrich von Mainz (Mencze), Erzkanzler des heiligen römischen (romischen) Reiches in deutschen (dutschen) Landen, Dekan Johann und das Mainzer Domkapitel bestätigen, dass ihre "lieben Getreuen", die Brüder und Edelknechte Stebin und Herman von Malsburg (Malspurg) und ihre Erben ihnen die Burg (hus) Malsburg auf ewig zu allen Notwendigkeiten geöffnet haben.

Dazu haben sie ihren Hof Escheberg (Esebecke) aufgelassen und als ewiges Burglehen für Malsburg zurückempfangen. Der Erzbischof verspricht, sie auf ewig zu in rechtmäßigen Angelegenheiten zu "verdedingen". Sollte in Escheberg eine Burg (sloß) gegründet (vßgeven) werden, soll Mainz eine Hälfte davon bekommen. Die Malsburger sollen die andere Hälfte, aber ohne Kirchenlehen, alleine als mainzisches Lehen besitzen. Sollte Mainz einen Amtmann auf Burg Escheberg setzen, sollen sie sich gegenseitig Burghut leisten. Was den Malsburgern außerhalb der Burg zusteht, daran werden die Mainzer sie nicht hindern. Sie dürfen die Burg innen nicht verbauen. Welche Burgmannen und Bürger dort Wohnsitz nehmen, müssen beiden Seiten huldigen, Mainz verzichtet auf alte Forderungen und verspricht, Schäden, die ihnen in mainzischen Kriegen entstehen, wieder gut zu machen. Wird während eines Krieges ein Amtmann auf die Burg gesetzt, sollen sie sich für die Dauer des Krieges gegenseitig Burghut leisten.

Erzbischof Heinrich kündigt sein Siegel an. Dekan Johann und das Domkapitel kündigen zum Zeichen ihres Einverständnisses das Kapitelsiegel an.

Geben ... zu Franckfurt ... 1338 an dem Dinstage nach sante Urbans tage.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 199 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3649 (Zugriff am 19.04.2024)