Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 195v [01]

Datierung: 3. Mai 1393

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz nimmt den Ritter Cuntzman von Falkenberg zum Mann an. 

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] anerkennt die Dienste, die sein »lieber Getreuer« der Ritter Cuntzman (Cuntzeman, Contzman) [IV.] von Falkenberg ihm und dem Stift Mainz (Mencze) geleistet hat und künftig leisten soll. Deshalb und aus besonderer Gnade nimmt er ihn und seinen Leibeslehnserben zum Mann an. Er hat Cuntzeman dafür 900 Gulden bezahlt.[a] Cuntzeman und die Seinen werden die Mannschaft mit globden eiden truwen vnd dinsten verdienen, wie Lehnsrecht und Gewohnheit besagen.

Cuntzeman hat ihm im Gegenzug sein freies Eigengut, nämlich die Wüstung (wusten(n)ge) Sauerburg (Surburg) bei Homberg (Hoenberg) gelegen aufgelassen (bewiset vnd uffgeben), um es sogleich als Mannlehen zurückzuempfangen. Cuntzman und die Seinen dürfen die Mannschaft erst aufsagen, wenn die 900 Gulden zurückgezahlt sind. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Wiesebaden ipso die Jnventionis sancte Crucis ... [13]93.

Am selben Tag gab Cuntzman seinen Revers.

Quellenkommentar:

Fußnotenapparat:

[a] Vgl. die Urkunde für Cuntzman vom 4. Mai 1393.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 195v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3648 (Zugriff am 28.03.2024)