Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 188v [03]

Datierung: 1. April 1393

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz verleiht Arnolt Czolner zum Rodenstein ein Mannlehen im Gericht Rodenstein samt zugehörigen Rechten und Gütern.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bekennt, dass Arnolt Czolner zum Rodenstein, sein "lieber Getreuer", 6 Morgen "am Kochesbul" im Gericht Rodenstein samt zugehörigen Rechten und Gütern zu Mannlehen empfangen hat. Arnold hat den Lehnseid geleistet und wird das Lehen mit "truwen globden eyden vnd diensten" verdienen, wie Mannlehenrecht und Gewohnheit dies besagen. Der Erzbischof behält sich sein Recht, das des Mainzer (Mencze) Stiftes und der Mannen und Burgmannen an dem Lehen vor. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Wertheim feria tertia post diem Palmarum ... 1393

Arnold hat dazu in gleicher Form seinen Revers ausgestellt.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 188v [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3627 (Zugriff am 20.04.2024)