Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 186 [02]

Datierung: 11. März 1393

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz nimmt die Abrechnung aller Einnahmen und Ausgaben seines Amöneburger Kellers Walprecht von Selheim für die Zeit zwischen dem 21. Juni 1387 und dem 11. März 1393 entgegen.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] nimmt die Abrechnung aller Einnahmen und Ausgaben seines Amöneburger (Ameneburg) Kellers Walprecht von Selheim für die Zeit zwischen dem 21. Juni 1387 (Albanstag) und dem heutigen Tag entgegen. Die letzte Abrechung des Kellers, die dieser dem Amtsvorgänger Konrads, Erzbischof Adolf von Mainz, vorgelegt hat, ist in dieser Abrechnung eingeschlossen. Der Erzbischof ist seinem Keller 253 Pfund 5 Schillinge und 3 Heller, Amöneburger Währung, schuldig. Walprecht dagegen schuldet dem Erzbischof gemäß dem Rechenbuch 89 Malter Korn und 26 Malter Hafer. Sollten später noch irgendwelche unerledigte Rechnungsposten bemerkt werden, sind diese von beiden Seiten nachzuentrichten. Zeugen der Rechnungslegung waren die erzbischöflichen "lieben Heimlichen" die beiden Mainzer (Mencze) Domherren Claes (Clas) vom Steine (Steyne) und Albrecht Hofart (Hoffewart) sowie der erzbischöfliche Küchenmeister und "liebe Getreue" Konrad (Conrad) von Assenheim.

- Datum Erenfels feria sexta ante Dominicam Letare ... [13]93.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 186 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3617 (Zugriff am 29.03.2024)