Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 185v [02]

Datierung: 1. Februar 1393

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Graf Heinrich IV. von Waldeck und sein Sohn Adolf III. bestätigen das gegenseitige Hilfsabkommen mit dem Erzbischof Konrad von Mainz.

Vollregest:

Graf Heinrich [IV.] von Waldeck (Waldecke) und sein Sohn Adolf [III]. (Adolph) versprechen, in ihrem Bündnis mit dem Stift Mainz (Mencze) keine Sühne und Frieden zu vereinbaren, auch keine Verhandlungen (vorworte) aufzunehmen, ohne vorher Erzbischof Konrad von Mainz davon in Kenntnis gesetzt zu haben. Sollte ihm eine Sühne oder eine richterliche Entscheidung (bescheidenheit) widerfahren, die dem Erzbischof und dessen Rat genehm sein sollten (duchte bescheidenlich vnd mogelichin sin), die soll er "uffnemen", dem Erzbischof damit aber folgsam sein.

- Datum ut supra [Friczlar Sabbato ante diem Purificationis beate Marie virginis ... [13]93]

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 185v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3608 (Zugriff am 25.04.2024)