Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 185 [01]

Datierung: 1. Februar 1393

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Hilfsabkommen zwischen Erzbischof Konrad von Mainz und den Grafen von Waldeck.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bestätigt, dass in seinem verbrieften Bündnis mit seinem "lieben Neffen und Getreuen" Heinrich [IV.] Graf zu Waldeck (Waldecke) und dessen Sohn Adolf [III.] (Adolph) eine besondere Vereinbarung getroffen worden ist. Sollte er mit jemandem in Händel oder gar in Krieg geraten, soll der Graf, wenn er durch die erzbischöflichen Amtleute dazu aufgefordert wird, Hilfe leisten, als ginge die Angelegenheit ihn selbst an. Der Erzbischof versichert, mit Kriegsgegnern erst nach Rücksprache mit Graf Heinrich einen Frieden oder eine Sühne zu vereinbaren.

- Datum Friczlar Sabbato ante diem Purificationis beate Marie virginis ... [13]93

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 185 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3605 (Zugriff am 23.04.2024)