Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 180 [01]

Datierung: 23. August 1392

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz schlichtet einen Streit zwischen Gerhart von Katzenelnbogen und Dekan und Speyerer Kapitel auf der einen Seite und George von Veldenz auf der anderen Seite.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] urkundet in dem schon lange andauernden Streit zwischen dem Edelherrn Dompropst Gerhart von Katzenelnbogen (Kaczenelenbogen) sowie Dekan und Speyerer (Spire) Kapitel auf der einen Seite und dem Edelherrn George von Veldenz (Veldencze), Chorbischof zu Trier (Triere) auf der anderen Seite.

Es geht um etliche Worte und Schriften, die der Dompropst geschrieben hat und verschiedener Schädigungen und Kosten, die deshalb entstanden sind. Die Kontrahenten haben sich unter Einbeziehung der bereits ausgestellten Briefe und Instrumente zur Schlichtung an den Erzbischof gewendet. George hat gegen Dompropst, Dekan und Kapitel von Speyer etliche ehrrührige Briefe an Fürsten, Herren und Städte gesandt, was er nicht hätte tun sollen. Er soll den Angeschuldigten in der Weise Genüge leisten (eynen wandel tun), wie der Erzbischof ihm auftragen wird. Den Schaden, der George den Speierern zugefügt hat, soll er ebenfalls nach Maßgabe des Erzbischofs beseitigen (keren).

Der Erzbischof entscheidet auch, das Gefangennahmen, in die etliche Diener und auch der Freund Georges, der Ritter Johann Behemer verwickelt war, zu Georges Nutz und zum Schaden der Speierern geschehen sind. Die Gefangenen selbst sind ihm, Erzbischof Konrad, persönlich überstellt worden. Der Erzbischof spricht sie kraft dieser Urkunde und nach Ausweis einer üblichen alten Urfehde, die er ihnen abgenommen hat, davon ledig und los. Die endgültige Behandlung von Kosten und Schaden, Wegnahmen und Verlusten, die von beiden Parteien in dieser Angelegenheit geschehen sind, behält sich der Erzbischof zunächst vor. Beiden Parteien sind hiermit vollständig gesühnt und geeinigt.

- [Datum] ... [13]92 jn vigilia sancti Bartholomei apostoli.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 180 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3585 (Zugriff am 25.04.2024)