Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 179 [01]

Datierung: 17. April 1392

Quelle

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Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Die beiden Städte Heilbronn und Wimpfen bestätigen die durch Erzbischof Konrad von Mainz und Pfalzgraf Ruprecht den Älteren bei Rhein versprochene Hilfe.

Vollregest:

Die beiden Städte Heilbronn und Wimpfen bestätigen die durch Erzbischof Konrad von Mainz und Pfalzgraf Ruprecht den Älteren bei Rhein versprochene Hilfe. Sie versprechen, ständig sieben Mann mit Gleven und einen einspennigen bei sich zu haben und zu halten. Die Stadt Heilbronn (Helprun) will fünf Mann mit Gleven, die Stadt Wimpfen (Wimphen) zwei Mann mit Gleven und einen "gewapeten einspennig" bereithalten.

Die Städte helfen den beiden Herren nach schriftlicher Aufforderung im gesamten Bündnisgebiet, ausgenommen Bayern (Peiern) und Hessen. Die Aufforderung ergeht von den Amtleuten zu Miltenberg oder Heidelberg. Die Stadtleute müssen dann binnen acht Tagen an dem ihnen angewiesenen Einsatzort erscheinen. Eine Stadt darf ihre Hilfe nicht mit Hinweis auf die andere Stadt verweigern. Sollten beide Herren die Hilfe der Städte benötigen, wird die Hilfstruppe der Stadt aufgeteilt. Hat einer der Amtleute das gesamte Städtekontingent angefordert, kann der andere Amtmann keine weitere Hilfe beanspruchen. Die städtische Hilfstruppe kann erst wieder angefordert werden, wenn sie von einem Einsatz zurückgekehrt ist.

- [Ohne Datum] [Geben off den Mitwochen fur sante Georien tag ... 1392] [1]

Quellenkommentar:

[1] Der Revers der Städte dürfte am selben Tag wie die erzbischöflich-pfalzgräfliche Ausfertigung entstanden sein.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 179 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3582 (Zugriff am 28.03.2024)