Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 173v [01]

Datierung: 20. Januar 1393

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz gestattet Hans von Bernshusen dem jungen, dem Hans von Twinge, Mainzische Lehen zu Nesselröden und zu Nackerode zu verpfänden.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bestätigt, dass Hans von Bernshusen (B(er)nshusen) der junge, Bürger zu Duderstadt (Duderstad), dem Hans von Twinge, ebenfalls Bürger dort, dessen Ehefrau und ihren Erben ein "vorwerck" nämlich einen "sydelhoff" und vier Huben Land im Dorf Nesselröden (Nyßelryde) und ein Sechstel an den Wiesen zu Nackerode für 32½ Mark (drittehalbe und drißig) Duderstädter (Dudersteczscher) Währung, verpfändet hat. Da die Güter mainzische Lehen sind, hat man den Erzbischof gebeten, seine Zustimmung zu geben, was dieser kraft dieser Urkunde tut.

- Datum Duderstadt ipso die beatorum Fabiani et Sebastiani martiri ... [13]93

Quellenkommentar:

[1] Die Verpfändung dürfte am selben Tag ausgestellt worden sein, wie die Verpfändung des Hans zugunsten des Hans von Twinge.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 173v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3576 (Zugriff am 28.03.2024)