Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 173 [03]

Datierung: 19. Januar 1393

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz bestätigt der Stadt Duderstadt ihre Privilegien.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] verspricht der Stadt Duderstadt (Duderstad), sie bei den althergebrachten Privilegien, Freiheiten und "rechten eren" zu belassen, wie sie die von alters her bis auf den heutigen Tag von den Herzögen von Braunschweig (Brunswig) besessen haben. Er will sie wie auch seine Amtleute verantworten und verteidigen.

- Datum Duderstad feria secunda post diem beati Anthonii confessoris. [1]

Quellenkommentar:

[1] Die Abschrift enthält keine Jahreszahl. Sie steht im Ingrossaturbuch vor einem ebenfalls in Duderstadt ausgestelltem Eintrag vom 20. Januar 1393 und wurde deshalb in das gleiche Jahr datiert.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 173 [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3571 (Zugriff am 19.04.2024)