Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 175 [01]

Datierung: 26. Mai 1338

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Heinrich von Mainz bekennt, dass die von Malsburg dem Stift Mainz ihre Burg Malsburg geöffnet haben. 

Vollregest:

Erzbischof Heinrich von Mainz (Mencze), Erzkanzler des Heiligen Römischen (romischen) Reiches in Deutschen (dutschen) Landen, Domdekan Johan und das Mainzer Domkapitel bekennen, dass die Edelknechte und Brüder Stebe und Herman von der Malsburg (Malspurg) und ihre Erben, ihm und dem Stift Mainz ihre Burg (hus) Malsburg geöffnet haben. Sie steht Mainz auf ewig und zu allen Notwendigkeitenoffen.

Sodann haben sie ihren Hof Escheberg (Esebeke) aufgelassen und von ihm als ewiges Burglehen auf der Malsburg zurückempfangen.

Erzbischof und Stift werden ihre Burgmannen in jeder Hinsicht verteidigen. Sollte in Escheberg eine Burg entstehen (sloß vß gegeben), sollte sie je zur Hälfte Mainz und den Malsburgern gehören, das mainzische Kirchenlehen sollen die Malsburger alleine besitzen.

Sollte auf Burg Escheberg ein mainzischer Amtmann eingesetzt werden, muss er den Malsburgern Burghut tun und umgekehrt. In Bereichen außerhalb der Burg, die den Malsburgern gehören, hat Mainz nichts zu schaffen. Die Malsburger dürfen auf Escheberg nicht verbaut werden. Burgmannen und Bürgern müssen beiden Burgherren gleichermaßen huldigen. Sollten die Malsburgern in erzstiftischen Kriegen Schaden nehmen oder in Gefangenschaft geraten, wird Mainz ihnen das ersetzen. Sollte auf der Malsburg während eines Krieges ein Amtmann eingesetzt werden, muss dieser Burghut schwören und umgekehrt.

Domdekan Johann und das Domkapitel kündigen zum Zeichen ihres Einverständnisses ihr Kapitelsiegel an, der Erzbischof das seinige.

Geben ... Francfurt ... 1338 an deme dinstage nach sante Urbans tag.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 175 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3568 (Zugriff am 28.03.2024)