Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 174 [02]

Datierung: 7. September 1337

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Die von Malsburg öffnen Erzbischof Heinrich von Mainz die Burg Malsburg.

Vollregest:

Stebe (Steven) [I] von der Malsburg (Malspurg), seine Ehefrau Mechthild, Adelmich, Gerlach, Eckebrecht, Stebe (Steven) [II], Dyderek und Hermann [II], ihre Söhne, Hermann [I], Bruder des Stebe [I], dann Adele, Ehefrau des Hermann [I], sodann Herman, Detmar, Johann, Heinrich, Budescalch, Söhne des Hermann [1] und der Adele, sodann Hildegart, Ehefrau des Stebe [II] und ihre gemeinsamer Sohn Johann öffen dem Erzbischof Heinrich von Mainz die Burg Malsburg.

Sie soll auf ewig und zu allen Notwendigkeiten Offenhaus des Erzbischofs, seines Stiftes, der Freunde (vrunden) des Stiftes und namentlich derer von Hofgeismar (Geismar) sein. Sie geben dem Erzbischof und seinem Stift ihr Dorf Escheberg (Esebike) samt Zubehör auf, um es als Burglehen zurückzuempfangen. Will der Erzbischof in Escheberg eine Burg (vestene) errichten kann er dies auf seine Kosten tun. Die Malsburger wollen das notwenige Bauholz beisteuern. Ist die Burg fertig, soll sie zur Hälfte den Malsburgern und zur Hälfte dem Mainzer Stift gehören. Das dortige Kirchenlehen empfangen die Malsburger als Mainzer Lehen, es bleibt ansonsten ungeteilt. Ein vom Erzbischof auf die Burg gesetzter Amtmann muss den Malsburgern Burghut schwören und umgekehrt. Alle Bewohner der Burg müssen auch den Malsburgern huldigen. Weitergehende Rechte außerhalb der Burg bleiben Mainz verwehrt, sie dürfen die Malsburger nicht verbauen. Sollten die Malsburger auf Burg Malsburg oder in ihrem Gericht etwas verkaufen wollen, hat Mainz Vorkaufsrecht. Bei mainzischen Kriegen (orloge) im Burgumfeld stellen die Malsburger Küche und Keller so lange zur Verfügung, wie der Streit andauert. Geht Burg Malsburg in erzstiftischen Kriegen verloren oder die Malsburger geraten in Gefangenschaft oder nehmen Schaden an ihrem Besitz, werden der Erzbischof und sein Stift die Familie verteidigen, während die Malsburger den Mainzern als Burgmannen zur Verfügung stehen.

Die Malsburger stellen als Bürgen, nämlich die "strengen lute" Otte den Hunt, Herrn Johan von Brothbeke (Brochbeke), Herrn Hartmann den Hunt, Herrn Wernher von dem Kalenberge, Herrn Johan Dickebere, alle Ritter, sodann die Edelknechte Otte den Hunt, Heinriken von Brothbeke und Borchard von Haldessen. Sollten die Malsburger vertragsbrüchig werden, kann Mainz die Bürgen innerhalb eines Monats mahnen, die dann nach Hofgeismar (Geismar) einreiten und sich aus dem Einlager erst entfernen dürfen, wenn sie 100 lötige Mark bereitgestellt haben. Escheberg soll dann "des stichtes gentzliche ledig und lois wesen ane wedder sprake". Die Bürgen bekennen sich zu ihrer Verpflichtung. Ausfallende Bürgen müssen nach Aufforderung binnen eines Monats glaeichwertig ersetzt werden. Geschieht dies nicht, müssen die anderen Bürgen so lange Einlager leisten. Steve und sein Bruder Hermann [I] und die Bürgen kündigen ihre Siegel an.

- Gegeven to der Malsborch ... 1337 an uns(er) Vrowen abende synte Marien der leteren.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 174 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3567 (Zugriff am 20.04.2024)