Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 172 [02]

Datierung: 7. Januar 1393

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz schlichtet einen Streit zwischen Otte von Holzhausen und Bertolt von Beverungen bezüglich eines Gutes in Kirchberg, genannt das Engelbertgut.

Vollregest:

[Erzbischof Konrad von Mainz] empfängt seine "lieben Getreuen" Otte von Holzhausen (Holtzhusin) und Bertolt von Beverungen (Beberungen). Diese haben ihn gebeten, einen Vorwurf Bertolds gegen Otte zu entscheiden. Es geht um ein Gut in Kirchberg genannt das Engelbertgut. Bertolt meint dieses Gut von Otte und seinen Ganerben als Lehen zu besitzen. Bertold hat den Otte vor dem Erzbischof und dessen Rat beschuldigt, ihm gesagt zu haben, was er - Otte - seinen Ganerben rechtmäßig abverlangen (abermanen und gewinnen) könne, das wolle er Bertold in Freundschaft lassen. Der Erzbischof fällt nach Beratschlagung mit seinen Ratleuten das Urteil, dass Otte zu Recht die Zustimmung seiner Ganerben benötige, aber Bertold unbedrängt in dem Gut so lange sitzen lassen soll, bis er das Lehen rechtmäßig zurücknehmen kann.

- Datum Friczlar jn crastino Epiphanie Domini ... [13]93.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 172 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3565 (Zugriff am 20.04.2024)