Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 160 [01]

Datierung: 1392

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz sichert Meister Clas Milber, seinem Stiftskleriker und Advokat des Geistlichen Gerichts zu Mainz, den alleinigen Gerichtsstand vor dem Erzbischof und dem Geistlichen Gericht zu Mainz zu.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] anerkennt die fleißigen Dienste, die Meister Clas Milber, sein Stiftskleriker und Advokat des Geistlichen Gerichts zu Mainz, ihm und dem Stift bisher geleistet hat und künftig leisten soll. Aus besonderer Gnade erteilt er ihm kraft dieser Urkunde das Vorrecht, sollte ihn jemand in geistlichen oder weltlicher Dingen, es sei wegen Schulden, Erbschaft oder in anderer Angelegenheit, rechtlich belangen wollen, muss er dies vor dem Erzbischof und dem Geistlichen Gericht zu Mainz (Mencze) tun. Kein anderes weltliches oder geistliches Gericht in erzbischöflichen Landen darf Zuständigkeit beanspruchen. Sollten solche Urteilssprüche erfolgen, haben sie keine Gültigkeit.

- Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. [ohne Datum] [1]

Quellenkommentar:

[1] Die Zuordnung zum Jahr 1392 ergibt sich aus der Stellung des Eintrags im Ingrossaturbuch.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 160 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3549 (Zugriff am 20.04.2024)