Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 158v [02]

Datierung: 1392

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz bekennt, dass er dem Priester Johann Steindecker die Kirche zu Kloppenheim verliehen hat.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bekennt, dass er die Kirche zu Kloppenheim (Cloppheim), die nach dem Tod des Konrad, des erzbischöflichen Kellers zu Wiesbaden (Wiesebaden), ledig geworden ist, dem Priester Johann Steindecker verliehen hat. Er hat dies getan "von solcher gnade wegen, als uns uns(er) heilig vattir der babest getan hat". Er will sich keine anderen Rechte der Verleihung dieser Kirche anmaßen.

[ohne Datum] [1]

Quellenkommentar:

[1] Die Zuordnung zum Jahr 1392 ergibt sich aus der Stellung des Eintrags im Ingrossaturbuch.

Quellenansicht

Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 158v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3546 (Zugriff am 29.03.2024)