Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 151 [01]

Datierung: 1392

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz bestätigt, dass die 2.000 Gulden, die sein Amtsvorgänger Adolf den Bürgermeistern und dem Rat von Mainz schuldig geblieben ist, noch immer offenstehen. 

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bestätigt, dass von den 2.000 Gulden, die sein Amtsvorgänger Adolf, den Bürgermeistern und dem Rat von Mainz (Mencze) schuldig geblieben ist, immer noch offenstehen. Die alte Urkunde mit den dort aufgeführten Sachwalden ist noch vorhanden.

Für diese ausstehende Summe verschreibt er ihnen nun zwei freie ledige Turnosen, einen auf dem Zoll Lahnstein (Lanstein) und einen auf dem Zoll Gernsheim, und zwar anteilmäßig von jedem Fuder Wein und anderer Kaufmannschaft, die den Rhein (Rin) flussaufwärts oder -abwärts passieren. Zollschreiber Walther in Lahnstein und Beseher Rudolf (Rudolff) in Gernsheim bzw. deren Amtsnachfolger erhalten hiermit Anweisung, die auf dem Turnosen eingehenden Gelder entsprechend freizugeben. Die beiden Zollaufseher werden jeweils zu Fronfasten den auf den Turnosen entfallenen Geldbetrag auf Kosten und Gefahr des Erzstiftes nach Mainz überbringen und so lange ausbezahlen, bis die 2.000 Gulden abgetragen sind. Die beiden genannten Zollaufseher und auch alle ihnen nachfolgende Amtsträger müssen diese Urkunde beschwören.

Sollte einer der genannten Zollschreiber seines Amtes entsetzt werden oder sterben bevor die 2.000 Gulden bezahlt sind, muss ein Nachfolger [...vorstehende Bestimmungen bestätigen]

[Der Text bricht hier ab]

[ohne Datum] [1]

Quellenkommentar:

[1] Die Zuordnung des Fragments in das Jahr 1392 ergibt sich aus seiner Stellung im Ingrossaturbuch.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 151 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3545 (Zugriff am 25.04.2024)