Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 166v [01]

Datierung: 28. Oktober 1392

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz nimmt Tyle Becheling zum Burgmann auf Naumburg an.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] anerkennt die treuen Dienste, die sein "lieber Getreuer" Tyle Becheling ihm und dem Stift [Mainz] geleistet hat und künftig noch leisten soll. Deshalb und aus besonderer Gnade hat er ihn zum Burgmann auf Naumburg (Nuwenburg) angenommen und ihm dafür 100 Gulden gezahlt. Für das Geld solle Tyle ihm und dem Stift 10 Gulden Geld auf Eigengut anweisen, namentlich auf dem Hof zu "Hademarshusen undir dem Furstenberg" [1] samt Zubehör. Der Betrag soll jährlich am Martinstag [11. November] fällig werden. Die 10 Gulden sind sein rechtes Burglehen, die er mit "truwen eyden dinsten und seßen verdienen soll, wie Lehenrecht und Gewohnheit dies besagen. Der Erzbischof und das Stift werden Tyle und seine Erben verantworten, verteidigen, schirmen und schützen und bei allen alten Freiheiten und Gewohnheiten belassen wie andere Mannen und Burgmannen des Stiftes auf der Naumburg (Nuwenburg). Erzbischof Konrad kündigt sein Siegel an.

- Datum Fritzlar ipso die beatorum Symonis et Jude apostolorum ... [13]92.

Quellenkommentar:

[1] Dabei dürfte es sich nicht um die Wüstungs Hademarshusen = Helmarshausen bei Ringgau im Gericht Boyneburg (s Eschwege) gehandelt haben.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 166v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3541 (Zugriff am 19.04.2024)