Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 164 [01]

Datierung: 4. Oktober 1392

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz verspricht den Einwohnern von Melsungen und Niedenstein, ihnen sämtliche Rechte zu belassen, die sie von alters her von der Herrschaft Hessen bis zu Landgraf Hermann zu Hessen besessen haben. 

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] verspricht, eingedenk der Gunst und dem guten Willen, die er für die Bürgermeister, Bürger und Stadt (der gemyne stad uns(er)s sloßes) Melsungen (Milsungen) empfindet, ihnen sämtliche alten Ehrerweisungen, Gewohnheiten und Rechte zu belassen, die sie von alters her von der Herrschaft Hessen (Hessin) bis zu Landgraf Hermann zu Hessen besessen haben. Er behält sich dabei aber seine Rechte und Freiheit sowie die seines Stiftes vor.

- Datum Milsungen feria sexta post diem beati Michaelis archangeli ... 1392.

Eine gleichlautende Urkunde wurde den Bewohnern von Niedenstein (Nydenstein) ausgestellt.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 164 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3527 (Zugriff am 23.04.2024)