Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 156 [01]

Datierung: 31. August 1392

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz einigt sich mit Brune von Brunenfels aus Frankfurt bezüglich geliehener 3.440 Gulden und dafür überlassener 6 Turnosen.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] hat sich mit Brune von Brunenfels aus Frankfurt (Franckenfurt), seinem "lieben Andächtigen und besonderen Freund" bezüglich geliehener 3.440 Gulden und dafür überlassener 6 Turnosen geeinigt. Dabei handelt es sich um 5 Turnosen zu Ehrenfels (Erenfels) und einen zu Lahnstein (Lanstein). Über diesen Vorgang hat der erzbischöfliche Amtsvorgänger Adolf bzw. das Domkapitel eine Urkunde (lesten recesß) ausgestellt. Am heutigen Tag stehen von der Hauptsumme noch 603 ½ Gulden 3 Schillinge und 5 Heller offen. Wegen seines am Zoll Ehrenfels stationierten Aufpassers (warpenniges) ist der Erzbischof Brune 15 Gulden, 4 Turnosgroschen und 1 Heller schuldig, die Brune ebenfalls den 6 Turnosen entnehmen darf. Abgerechnet hat Erzbischof Konrad auch bezüglich geliehener 2.100 Gulden und der dafür überlassenen zwei Turnosen, die er und sein Domkapitel dem Brune und Bernhart Nigebur, ebenfalls Bürger in Frankfurt, auf dem Zoll zu Lahnstein zusammen mit einer jährlich dafür gebührenden Gülte überlassen hat. Auch darüber ist eine Urkunde ausgestellt worden. Von dieser Schuld stehen noch 848 Gulden und 1 Turnosgroschen offen. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum Sabbato post diem decollatio sancti Johannis baptiste ... [13]92.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 156 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3519 (Zugriff am 18.04.2024)