Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 153 [02]

Datierung: 1. August 1392

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Revers des Johann von Karben zur Verleihung eines Burglehens auf Schloss Aschaffenburg durch Erzbischof Konrad II. von Mainz.

Vollregest:

Johann von Karben (Carben) stellt seinen Revers aus. [Erzbischof] Konrad [von Mainz] hat ihn aus besonderer Gnade zum Burgmann auf Schloss (sloße) Aschaffenburg gewonnen. Er und seine Erben sollen das Burglehen mit Treuegelöbnis, Eidesleistung und Dienstpflichten verdienen, wie Lehnsrecht und Gewohnheit dies besagen. Er erhält 100 Gulden zu Burglehen. Das Geld muss er zurückzahlen, wenn er seinen Dienst aufkündigt. Sollte er freies Eigengut gewinnen, so sollen er bzw. seine Erben dem Erzbischof und seinem Stift 10 Gulden davon zu Lehen auftragen. Das Eigengut soll in der Nähe anderer Mainzer Besitzungen liegen. Diese 10 Gulden Einkünfte soll er dann zu den gleichen Bedingungen als Burglehen verdienen. Johann kündigt sein Siegel an.

- Datum ut supra [Aschaffenburg [13]92 ipso die sancti Petri ad vincula].

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 153 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3508 (Zugriff am 19.04.2024)