Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 153 [01]

Datierung: 1. August 1392

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad II. von Mainz gewinnt Johann von Karben zum Burgmann auf Schloss Aschaffenburg.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] hat zum Wohle seines Stiftes seinen "lieben Getreuen" Johann von Karben (Carben) und dessen Leibeslehnserben zum Burgmann auf Schloss (Sloße) Aschaffenburg gewonnen. Sie sollen ihr Burglehen mit "truwen eyden seßen und dinsten" verdienen, wie Lehenrecht und Gewohnheit dies besagen. Der Erzbischof weist Johann 100 Gulden als Burglehen an. Kündigen Johann oder seine Erben ihren Dienst auf, müssen die 100 Gulden zurückgezahlt werden. Wenn Johann freies Eigen gewinnt, so soll er Mainz 10 Gulden Einkünfte von diesem Gut auflassen, um sie als rechtes Burglehen zu den gleichen Bedingungen zurückzuempfangen. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum ut supra [Aschaffenburg [13]92 ipso die sancti Petri ad vincula].

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 153 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3507 (Zugriff am 28.03.2024)