Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 150v [01]

Datierung: 11. Mai 1392

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Kuno von Scharfenstein der junge bestätigt, dass Erzbischof Konrad von Mainz ihn zum Stiftsamtmann in Wiesbaden ernannt hat. 

Vollregest:

Kuno (Cune) von Scharfenstein (Scharpenstein) der junge bestätigt, dass sein "lieber gnädiger" Herr [Erzbischof] Konrad [von Mainz] ihn zum Stiftsamtmann in Wiesbaden (Wiesebaden) ernannt hat. Er hat dem Erzbischof Treue und gehorsam geschworen und will ihm mit dem Schloss (Sloßs) und Amt Wiesbaden gewarten, so lange Erzbischof Konrad lebt. Nach dessen Tod oder Entsetzung (uffgebung) wird er dem Domkapitel gehorsam sein. Geriete der Erzbischof in Gefangenschaft, muss er dem Domkapitel so lange gewarten, bis der Erzbischof wieder frei ist. Es ist seine Pflicht, die Kleriker und deren Gut im Amt zu schützen und zu schirmen. Der Erzbischof bzw. das Domkapitel können ihn jederzeit seines Amtes entsetzen, dem wird er dann unverzüglich Folge leisten, Er darf die Holden (arme man) im Amt nur mit kleinen Frevelgeldern belegen (drangen), die die Schöffen festlegen. Die höchste Buße (hoeste frevel) und die Hochgerichtsbarkeit (lib und gut) stehen dem Erzbischof. Er darf Gülten nur mit Zustimmung des Erzbischofs einnehmen (underwinden).

- Datum ... [13]92 Sabbato post Dominicam Jubilate.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 150v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3501 (Zugriff am 24.04.2024)