Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 139 [01]

Datierung: 14. Januar 1392

Quelle

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz macht Endres von Oberstein zu seinem Amtmann in Dromersheim und über die Dörfer Schöneberg, Hergenfeld, Windesheim, Erkelsheim und Schweppenhausen gemacht.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] anerkennt die treuen Dienste, die sein "lieber Getreuer" Endres von Oberstein (Obersteyne) ihm und dem Stift Mainz (Mencze) bisher geleistet hat und künftig noch leisten soll. Deshalb und aus besonderer Gnade sowie mit Rat seiner Freunde hat er ihn zu seinem Amtmann in Dromersheim und über die Dörfer Schöneberg (Schonenberg), Hergenfeld (Herchenfelt), Windesheim (Windensheim), Erkelsheim [unbekannt] und Schweppenhausen (Sweppinhusen) gemacht.

Er wird kraft dieser Urkunde angewiesen, sich um alle Holden (armen lute) seines Amtsbereiches zu kümmern und sie zu schützen und zu schirmen. So hat er es in seinem Amtseid gelobt. Als Gegenleistung erhält er 200 Gulden Geld aus dem Zoll Ehrenfels (Erenfels), die in vier Raten, jeweils 50 Gulden zu den vier Fronfasten, ausbezahlt werden. Der Erzbischof gebietet seinem Zollschreiber Heinrich bzw. dessen Amtsnachfolger, die Gelder entsprechend auszuzahlen. Er gebietet allen Schultheißen, Schöffen und Gerichten des Schlosses (sloßes) Dromersheim und den genannten Dörfern dem Endres als Amtmann zu huldigen und in allem zu gewarten.

- Datum Eltevil Domica post octavas Epiphanie domini ... 1392.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 139 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3462 (Zugriff am 25.04.2024)