Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 133 [01]

Datierung: 4. Mai 1392

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz bestätigt, dass Gerlach, Schulmeister an St. Stephan in Mainz ihm Rechnung gelegt hat über alles, was er bis zum 24. Juli 1390 am Zoll Lahnstein eingenommen hat.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bestätigt, dass sein "lieber Andächtiger und Getreuer" Gerlach, Schulmeister an St. Stephan in Mainz (Mencze) Rechnung gelegt hat über alles, was er am Zoll Lahnstein (Lanstein) eingenommen hat, über alle Renten, Gefälle und Gülten, die zum Schloss und Zoll Lahnstein gehören sowie über alles andere, das er bis zum Sonntag vor St. Jakobstag [24. Juli] des Jahres 1390 eingenommen hat. Laut der Einnahmen und Ausgaben des Rechenbuches ist der Erzbischof ihm 559 Gulden und 5 Schillinge (solidi) Heller schuldig. Die bis dahin letzte Abrechnung Gerlachs und des Mainzer Domkapitels ist in dieser Abrechnung enthalten.

Zeugen dieser Abrechnung waren die Mainzer Domherren Claes (Clas) vom Steine (Steyne) und Wernher Knebel, Schenk (schenck) Eberhard Herr zu Erbach (Erpach), der erzbischöfliche Hofmeister Eberhard von Hardheim (Hartheim) sowie Wigand von Assenheim, der erzbischöfliche Landschreiber.

- Datum Erenfels Sabbato post Dominicam Misericordia Domini ... 1392.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 133 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3455 (Zugriff am 28.03.2024)