Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 136 [01]

Datierung: 6. Dezember 1391

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz bestätigt, dass die Ritter Diether von Gemmingen und Eberhard von Neipperg ihm und dem Stift Mainz die Hälfte des Schlosses Bönnigheim übergeben haben. 

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bestätigt, dass die Ritter Diether von Gemmingen (Gemmyngen) und Eberhard von Neipperg (Nyperg), seine »lieben Getreuen» die Hälfte des Schlosses Bönnigheim (Bonnekeim), den sie von Cuntze und Hansfrir von Sassenheim (Sassinheim) erworben (gekaufft) haben, ihm und dem Stift Mainz (Mencze) übergeben (ingeben) haben. Darüber haben die Brüder eine Urkunde ausgestellt.

Die Schlosshälfte geht von Mainz zu Lehen. Der Erzbischof erweist nun Diether und Eberhard die besondere Freundschaft und Gnade, wenn sie die Burg fordern (furd(er)n und heischen), so will Mainz die Schlosshälfte samt Zubehör binnen eines Monats zurückgeben. Die beiden erhalten die Schlosshälfte als rechtes Mannlehen, das sie mit truwen globden eyden vnd dinsten verdienen sollen, wie Lehenrecht und Gewohnheit dies besagen. Sollten über diese Urkunde hinaus weitere Urkunden zu Bönnigheim gefunden werden, sind diese ungültig.

Erzbischof Konrad kündigt sein Siegel an. Er bittet Dekan Eberhard und das Domkapitel zu Mainz (Mencze) ihr Siegel als Bestätigung daneben zu hängen, was diese zusagen

- ... geben ... zu Eltevil uff sante Niclas tage des heilgen bischofs ... [13]91.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 136 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3449 (Zugriff am 28.03.2024)