Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 134 [01]

Datierung: 1392

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz ist mit dem Edelherrn Friedrich Herr zu Lissberg bezüglich aller Forderungen und sonstigen Ansprüche gütlich übereingekommen. 

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] ist mit dem Edelherrn Friedrich (Frideriche) Herr zu Lissberg (Liesperg), seinem "lieben Getreuen" bezüglich aller Forderungen (koste, schaden, verluste zerunge, hengste und pherde) und sonstigen Ansprüche, die seit den Tagen des Amtsvorgänger Erzbischof Adolf bis auf den heutigen Tag entstanden sind, gütlich übereingekommen. Der Erzbischof ist ihm demnach 600 Gulden schuldig. Der Erzbischof will Friedrich, dessen Ehefrau bzw. dem rechtmäßigen Inhaber dieser Urkunde 300 Gulden kommende Weihnachten bezahlen, die restlichen 300 Gulden genau ein Jahr später.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

[ohne Datum] [1]

Quellenkommentar:

[1] Die Einordnung in das Jahr 1392 ergibt sich aus der Stellung des Eintrags im Ingrossaturbuch.

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Keine

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Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 134 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3436 (Zugriff am 19.04.2024)