Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 135 [01]

Datierung: 19. November 1391

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Heinrich von Ulbach bestätigt, dass Erzbischof Konrad von Mainz, ihn bzw. seine rechten Leibeslehnserben, zu seinem und des Stiftes Burgmann auf Schloss Gernsheim empfangen hat.

Vollregest:

Heinrich von Ulbach bestätigt, dass [Erzbischof] Konrad [von Mainz], sein "lieber gnädiger" Herr, ihn bzw. seine rechten Leibeslehnserben, zu seinem und des Stiftes Burgmann auf Schloss Gernsheim empfangen hat. Er wird ihm jedes Jahr 10 Gulden zu Martini [11. November] auf dem Zoll Gernsheim zu Burglehen zahlen. So ist es ind er erzbischöflichen Urkunde vereinbart worden. Er wird das mit "truwen eiden seßen und dinsten" verdienen, wie Lehenrecht [!] und Gewohnheit dies besagen.

Mainz kann das Burglehen mit 100 Gulden jederzeit ablösen. Heinrich bzw. seine Erben müssen dann Geldeinkünfte in Höhe von 10 Gulden bereitstellen oder diese Summe auf freiem Eigen, dass für das Erzstift günstig liegen muss, beweisen und auflassen (uffgeben), um es dann zu den gleichen Bedingungen als Mainzer Burglehen zurück zu empfangen. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. Heinrich kündigt sein Siegel an.

- Datum Gernsheim ipso die beate Elisabeth vidue ... 1391.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 135 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3434 (Zugriff am 29.03.2024)