Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 121 [01]

Datierung: 3. Februar 1392

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz regelt die Rückzahlung von Schulden bei dem Ritter Friedrich von Hertingshausen, dem erzbischöflichen Amtmann zu Naumburg und dessen Söhnen Hermann und Otte.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz], seine Amtsnachfolger und das Stift Mainz (Mencze) schulden mit Wissen des Domdekans und des Domkapitels dem Ritter Friedrich (Frideriche) von Hertingshausen (Hertingeshusen), dem erzbischöflichen Amtmann zu Naumburg (Nuwenb(er)g) und dessen Söhnen Hermann und Otte, seinen "lieben Getreuen" bzw. dem rechtmäßigen Inhaber dieser Urkunde 4.000 Goldgulden, die Friedrich dem Erzbischof zum Nutzen des Stiftes bar geliehen hat.

Er wird ihnen jährlich 400 Gulden auszahlen, wahlweise in Fritzlar oder Naumburg und jeweils am Frauentag Kerzweihe auf lateinisch "purificatio" genannt [2. Februar]. Wenn die Hertingshausen nach Ablauf von sechs Jahren ihr Geld zurückhaben wollen und diesen Wunsch ein halbes Jahr vorher mündlich oder schriftlich ankündigen, wird er ihnen das Geld einschließlich des bis zum Kündigungstermin aufgelaufenen Teilbetrags der Jahresgülte binnen sechs Monaten in Fritzlar oder Naumburg zurückzahlen.

Will Mainz die 4.000 Gulden binnen der kommenden 6 Jahre zurückzahlen und damit die Jahresgülte in Höhe von 400 Gulden ablösen, muss dies ebenfalls ein halbes Jahr vorher angekündigt werden. Die Hauptsumme ist dann einschließlich der anteilmäßigen Jahresgülte binnen sechs Monaten bezahlen.

Die Bezahlung der Gelder soll durch keinen Umstand verhindert werden, weder durch Gesetze noch Freiheiten beispielsweise des Heiligen Stuhls in Rom (Rome), des Römischen (romischen) Kaisers oder des Königs etc.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an, Domdekan Eberhard [von Eppelborn] und das Domkapitel wollen zum Zeichen des Einverständnisses ihr großes Kapitelsiegel beifügen.

- Datum Ameneburg Dominica proxima post purificacionem beate Marie virginis. [1]

Quellenkommentar:

[1] Die Jahreszahl ergibt sich aus der Stellung des Eintrags im Ingrossaturbuch.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 121 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3432 (Zugriff am 29.03.2024)