Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 120v [02]

Datierung: 29. Februar 1392

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz erlaubt Eberhard von Isenburg und seinem Sohn Philips, den Johann Nonnenberg von Montabaur in jenen Turnosen zu setzen, den die Isenburger am Zoll Lahnstein als mainzisches Lehen besitzen.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bestätigt, dass die Edelherren und „lieben getreuen“ Eberhard (Ebirhard) von Isenburg (Ysenb(er)g) Herr zu Grenzau (Grensaüwe) und sein Sohn Philips von Isenburg ihn schriftlich gebeten haben, dem Johann Nonnenberg von Montabaur (Montabur) in jenen Turnosen zu setzen, den die Isenburger am Zoll Lahnstein (Lanstein) als mainzisches Lehen besitzen, und dem Johann daraus 700 Gulden zukommen zu lassen, die die Isenburger ihm schuldig sind. Eingedenk der Dienste, die die Isenburger ihm und dem Stift geleistet haben und in künftigen Zeiten noch leisten sollen, erlaubt der Erzbischof ihnen kraft dieser Urkunde, von jedem Fuder Wein und anderem Kaufmannschatz, die den Rhein stromauf oder stromab geführt wird, einen Anteil dem Johann Nonnenberg zu überlassen. Er gebietet dem Zollschreiber Walther bzw. dessen Amtsnachfolgern dem Johann Gelder aus dem Turnosen so lange auszuhändigen bis die Schuld getilgt ist.

Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

-DatumBehemsfurte feria quinta post Dominicam Esto mihi [13]92. [01]

Quellenkommentar:

[1] Die Jahreszahl ergibt sich aus der Stellung des Eintrags im Ingrossaturbuch.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 120v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3431 (Zugriff am 19.04.2024)