Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 120 [02]

Datierung: 1391-1392

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Graf Friedrich von Leiningen bekennt, dass Erzbischof Konrad von Mainz mit ihm bezüglich des verpfändeten Burglehens, dass er jährlich auf dem Schloss Nieder-Olm erhält, gütlich übereingekommen ist.

Vollregest:

Graf Friedrich (Friderich) von Leiningen (Lynningen) bekennt für sich und seine Erben, dass Erzbischof Konrad [von Mainz], sein »lieber gnädiger« Herr mit ihm bezüglich des verpfändeten Burglehens, dass er jährlich auf dem Schloss (sloze) Nieder-Olm (Olmen) erhält, gütlich übereingekommen ist. Der Erzbischof hat ihm gemäß der darüber ausgestellten Urkunde 210 Gulden auf dem Zoll Gernsheim verschrieben. Danach ist das Burglehen wieder vollständig unbelastet. Graf Friedrich kündigt sein Siegel an.

[Ohne Datum] [1]

Quellenkommentar:

[1] Der vorliegende und die ihm vorangehenden bzw. nachfolgenden undatierten Einträge sind von der gleichen Hand geschrieben, die den letzten Eintrag vom Jahr 1391 (fol. 118v) und den ersten Eintrag vom Jahr 1392 (fol. 120v) vorgenommen hat. Es ist folglich nicht zu entscheiden, welchem Jahr die undatierten Einträge zuzuordnen sind.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 120 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3428 (Zugriff am 19.04.2024)