Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 119v [02]

Datierung: 1391 - 1392

Inhalt

Kopfregest:

Revers des Ritters Johan von Bicken und des Wilhelm von Selbach.

Vollregest:

Erzbischof Konrad von Mainz (Mencze), ihr „lieber gnädiger“ Herr ist mit ihnen bezüglich aller Forderungen übereingekommen, die seit den Tagen Erzbischofs Adolf bis zum heutigen Tag an ihn und das Mainzer Stift stellen können. Der Erzbischof schuldet ihnen dafür 300 Gulden. Die Hälfte des Geldes wird im kommenden Monat, die andere Hälfte an der kommenden Fastenmesse ausgezahlt. Damit sind dann alle ihre Forderungen abgegolten. Für die genannte Summe sind sie Diener des Erzbischofs geworden. Sie geloben, ihm bei Bedarf zu dienen und kündigen ihre Siegel an.

[Ohne Datum] [1]

Quellenkommentar:

[1] Der vorliegende und die ihm vorangehenden bzw. nachfolgenden undatierten Einträge sind von der gleichen Hand geschrieben, die den letzten Eintrag vom Jahr 1391 (fol. 118v) und den ersten Eintrag vom Jahr 1392 (fol. 120v) vorgenommen hat. Es ist folglich nicht zu entscheiden, welchem Jahr die undatierten Einträge zuzuordnen sind.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 119v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3426 (Zugriff am 16.04.2024)