Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 110v [01]

Datierung: 10. Dezember 1391

Quelle

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Der Ritter Walther von Kronberg und seine Ehefrau Getzel bekennen, dass Erzbischof Konrad von Mainz ihnen die Hälfte von Burg und Stadt Staden sowie eine Jahresgülte auf der Kellerei und das Forstmeisteramt zu Aschaffenburg verpfändet hat. 

Vollregest:

Der Ritter Walther von Kronberg und seine Ehefrau Getzel bekennen für sich und ihre Erben, dass Erzbischof Konrad von Mainz (Mencze) ihnen mit Willen und Wissen des Domdekans Eberhard (Ebirhard) und des Mainzer Domkapitels die Hälfte von Burg und Stadt Staden samt Zubehör sowie eine Jahresgülte in Höhe von 60 Gulden Geld auf der Kellerei und das Forstmeisteramt zu Aschaffenburg (Aschaffinburg) verpfändet hat. Das Pfand ist mit 1.000 Gulden zurückkaufbar. Diesbezüglich sind Urkunden ausgetauscht worden. Sie versprechen, sich an alle dort aufgeführten Bestimmungen zu halten, nichts gegen sie zu unternehmen  und eine Lösung anstandslos zu gestatten. Ritter Walther kündigt sein Siegel für sich und seine Ehefrau an.

Datum ut supra [Dieppurg Dominica ante Lucie virginis 1391].

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 110v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3409 (Zugriff am 23.04.2024)