Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 111v [01]

Datierung: 5. Mai 1391 [a]

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konradvon Mainz gibt sein Einverständnis dazu, dass Edelknecht Gotze Grecke die Mannlehen, die er dem Erzbischof zurückgegeben hat, dem Edelknecht Sifrid von Goyßheim und dessen Leibeslehnserben weiterverlehnt.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] gibt sein Einverständnis dazu, dass [Edelknecht] Gotze Grecke die Mannlehen, die er dem Erzbischof zurückgegeben (uffgeben) hat, nämlich ein Drittel an dem Hof zu Obereisesheim (Obernjnsensheim) samt zugehörigen Gütern und Rechten, dem erzbischöflichen "lieben Getreuen" Edelknecht (vesten knechte) Sifrid von Goyßheim und dessen Leibeslehnserben weiterverlehnt. Kraft dieser Urkunde belehnt der Erzbischof den Sifrid mit den genannten Mannlehen, wie Lehnrecht und Gewohnheit dies besagen. Er behält sich seine Rechte und die des Stiftes nach Mannen- und Burgmannenrecht an den Mannlehen vor. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

 [ohne Datum] [a]

Quellenkommentar:

Der Revers des Gotze wurde an diesem Tag ausgestellt. Die Urkunde des Erzbishof dürfte am selben Tag ausgestellt worden sein.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 111v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3405 (Zugriff am 29.03.2024)