Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 108v [01]

Datierung: 8. September 1391

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz bekennt, dass Graf Walram von Nassau und dessen Ehefrau Bechte erlaubt haben, dass der Erzbischof alle unterverpändeten Güter, Renten und Gülten der Nassauer in Wiesbaden auslösen und zurückkaufen soll.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] bekennt für sich und seine Amtsnachfolger, dass sein "lieber Getreuer" Graf Walram von Nassau (Nassaw) und dessen Ehefrau Bechte erlaubt haben, dass der Erzbischof alle unterverpändeten Güter, Renten und Gülten, die die Nassauer von Alters her in Wiesbaden besitzen, auslösen und zurückkaufen soll, wie dies in der darüber ausgestellten und nachfolgend aufgenommenen Urkunde festgeschrieben ist.

Graf Walram von Nassau und Ehefrau Bechte bekennen auch im Namen ihrer Erben, dass Erzbischof Konrad von Mainz (Mencze) das Schloss (sloß) Wiesbaden mit allen Zubehör für 7.500 Gulden Pfandsumme und 800 Gulden Baugeld als Pfand innehat. Diesbezüglich ist [am selben Tag] eine Urkunde ausgestellt worden. Der Graf erlaubt dem Erzbischof, alle versetzten und unterverpfändeten Güter und Einkünfte in der Pfandherrschaft für die jeweilige Pfandsumme und gemäß der jeweiligen Verpfändungsurkunden auszulösen und dem Pfandgut zuzuschlagen. Sollte Graf Walram oder die Seinen Wiesbaden wieder beim Erzbischof auslösen, darf Mainz die gelösten Unterpfänder weiterhin so lange nutzen und nießen, bis auch diese Pfänder vom Grafen ausgelöst werden. Walram und Bechte kündigen ihre Siegel an.

- Geben ... 1391 an uns(er) Frauwen tage zu Latine genant Nativitas.

 Erzbischof Konrad, Domdekan Eberhard (Ebirhard) und das Domkapitel versprechen, vorstehende Abmachung unverbrüchlich einzuhalten und eine Wiedereinlösung der Pfänder zu gestatten. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an, das Domkapitel zum Zeichen seines Einverständnisses das große Kapitelsiegel.

- Datum eodem modo superius ut exprimitur [1391 an uns(er) Frauwen Tage genant zu Latine Nativitas].

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 108v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3401 (Zugriff am 23.04.2024)