Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 106 [02]

Datierung: 1391 [a]

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Conrad von Glauberg und seine Ehefrau Grede [geb. zum Paradise] bekennen, dass den Brüdern Sifrid und Peter zum Paradise nach dem Tod des alten Sifrid vom Paradise zwei Engel Geld auf dem Zoll Gernsheim zugefallen sind. 

Vollregest:

Conrad von Glauberg und seine Ehefrau Grede [geb. zum Paradise] bekennen, dass die beiden Engel (anglicisengelsche) Geld, die die Brüder Sifrid und Peter (Pedir) zum Paradise, ihre "swegir und brude(r)", gemäß der Reichsurkunden auf dem Zoll Gernsheim haben, sowie die diesbezüglichen Briefe und auch die versetzte Gülte (do von zu teilunge und zu loiße von rether erbeschafft wegen) nach dem Tod des alten Sifrid vom Paradise, nun den beiden Brüdern zugefallen sind. Sie bestätigen Erzbischof Konrad und dem Stift Mainz (Mencze), diesbezüglich keinerlei Forderungen zu haben. Der Glauberger kündigt für sich und seine Ehefrau sein Siegel an.

 [Ohne Datum] 

In gleicher Form gaben Johannes von Holzhausen (Holtzhusen), Schöffe in Frankfurt (Franckenford(e)n), und seine Ehefrau Anna dem Erzbischof eine Verzichtsurkunde. 

Quellenkommentar:

[a] Die Einordnung in das Jahr 1391 ergibt sich aus der Stellung des Eintrags im Ingrossaturbuch.

Quellenansicht

Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 106 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3398 (Zugriff am 29.03.2024)