Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 102 [03]

Datierung: 18. November 1391

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz verschreibt Heinrich von Idstein, seinem Burggrafen in Hoechst eine jährliche Gülte zu Ehrenfels.

Vollregest:

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] anerkennt die treuen Dienste, die sein "lieber Getreuer" Heinrich von Idstein (Edichstein), sein Burggraf in Hoechst (Hoesten) ihm, seinen Amtsvorgängern und dem Stift geleistet hat und künftig noch leisten soll. Die ihm jährlich zu Ehrenfels (Erenfels) zustehende Gülte, die denen von Bingen verschrieben ist, soll wieder frei sein und ihm weiterhin zufallen.

- Datum Heppinheim jn octavam beati Martini episcopi anno q(uo) supra [1391].

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 102 [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3389 (Zugriff am 25.04.2024)