Mainzer Ingrossaturbücher Band 12
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StA Wü, MIB 12 fol. 093 [03]
Datierung: 20. Oktober 1391
Quelle
Aussteller:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Konrad von Mainz bessert das Burglehen des Wilhelm von Waldeck auf Schloss Klopp.
Vollregest:
Erzbischof Konrad von Mainz (Mencze) bekennt, dass sein Amtsvorgänger Erzbischof Adolf seinerzeit dem Wilhelm von Waldeck (Waldecke), seinem "lieben getreuen", ein Fuder Weingeld zu Algesheim als Burglehen auf Schloss Klopp verschrieben hat. Eingedenk der treuen Dienste, die Wilhelm seinem Amtsvorgänger und ihm selbst geleistet hat und künftig auch leisten soll, hat er das Burglehen nun gebessert, Künftig sollen ihm jährlich 1 ½ Fuder Wein, Algesheimer Maß, aus den erzbischöflichen Weinbergen zufallen. Das Burglehen soll "mit truwen diensten und eiden" verdient werden, wie das Burglehenrecht und Gewohnheit besagen. Kraft dieser Urkunde weist er Wigand von Assenheim (Assinheim), seinen Landschreiber zu Bingen an, das Burglehen jährlich zur Weinlese (zu herbste) auszugeben. Erzbischof Konrad kündigt sein Siegel an.
- Datum Eltvil sexta post Luce ewangeliste anno quo supra [1391]
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Konrad I. [Eb. 1160-65 / 1183-1200] (Aussteller)
- Mainz: Adolf I. [Eb. 1373/81-1390] (Nennung)
- Waldeck [Lorch]: Wilhelm von (Nennung)
- Assenheim: Wigand von (Nennung)
Ortsindex
- Algesheim [Gau-Algesheim] : Ort (Lokales Maß)
- Algesheim [Gau-Algesheim] : Ort (Nennung)
- Eltville : Stadt (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 12 fol. 093 [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3387 (Zugriff am 28.03.2024)