Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 093 [02]

Datierung: 22. Oktober 1391

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Wilhelm von Waldeck betätigt, dass Erzbischof Konrad von Mainz ihm das Burglehen zu Klopp gebessert hat.

Vollregest:

Wilhelm von Waldeck (Waldecke) betätigt, dass sein "lieber gnädiger Herr" Erzbischof Konrad [von Mainz] kraft dieser Urkunde das Burglehen zu Klopp (Cloppe), nämlich ein Fuder Weingülte, die in Algesheim anfallen, mit einem weiteren halben Fuder dort gebessert hat. Darüber sind Urkunden ausgestellt worden. Er hat nun den Lehnseid geschworen und wird das Burglehen "mit truwen eyden und diensten" verdienen, wie Burglehenrecht und Gewohnheit dies besagen. Er verzichtet ausdrücklich auf den Ersatz der beiden Hengste, die er im Dienst für den Amtsvorgänger, Erzbischof Adolf, in Hessen verloren hat und ebenso auf alle anderen möglichen Forderungen. Er kündigt sein Siegel an.

- Datum Dominica post XI milium virginum anno quo supra [1391].

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 093 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3377 (Zugriff am 20.04.2024)