Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 074 [02]

Datierung: 1. Januar 1391 - 31. Dezember 1391

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Der Ritter Kraft von Hatzfeld und seine Söhne Guntram, Kraft III. und Wigand von Hatzfeld bestätigen, dass sie eine Schuldurkunde über 1.800 Gulden, die ihnen der Erzbischof und das Stift Mainz schuldig sind, verloren haben.

Vollregest:

Der Ritter Kraft (Crafft) von Hatzfeld (Haitsfeld) und seine Söhne Guntram, Kraft (Crafft) [III.] und Wigand von Hatzfeld bestätigen, dass sie eine Urkunde besessen haben über 1.800 Gulden, die ihnen der Erzbischof und das Stift Mainz (Mencze) schuldig sind. Diese Urkunde haben sie verloren. Ihr "gnädiger Herr" [Elekt Konrad von Mainz] ist mit ihnen eingedenk der Dienste, die sie Mainz bisher geleistet haben und künftig noch leisten sollen, übereingekommen, 1.300 Gulden zu zahlen, bevor Mainz die Burgen Mellnau (Elnhog) und Wetter lösen will. Sollten Quittungen auftauchen, aus denen hervorgeht, dass die 1.800 Gulden ganz oder teilweise bezahlt sind, wird dieser Betrag von den 1.300 Gulden abgezogen. Sollte die Hauptschuldurkunde über die 1.800 Gulden wieder auftauchen, gilt sie als ungültig.

- [Datum] ut supra [1391]

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 074 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3367 (Zugriff am 19.04.2024)