Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 075 [01]

Datierung: 1391 [a]

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Konrad von Mainz bestätigt den Burgfrieden, den Erzbischof Adolf von Mainz seinerzeit mit Raugraf Philipp II., Herr auf Alten- und Neuenbaumburg, und dessen Ehefrau Anna für Stadt und Gemarkung Rockenhausen geschlossen hatte.

Vollregest:

[Elekt] Konrad [von Mainz] bestätigt, dass sein Amtsvorgänger Erzbischof Adolf von Mainz (Mencze) seinerzeit mit dem Raugrafen (rug(re)ven) Philipp [II.] Herr auf Alten- und Neuenbaumburg (zu der alden und nuwen Beymburg), und dessen Ehefrau Anna (Annen) einen Burgfrieden für Schloss (sloße) Rockenhausen (Rockenhusen), die Stadt und die Gemarkung (margk) geschlossen hat. Die diesbezüglich ausgestellte Urkunde bestätigt Elekt Konrad nun kraft dieser Urkunde und kündigt sein Siegel an. Elekt Konrad fühlt sich daran aber erst gebunden, wenn Anne ihrerseits den Burgfrieden beschwört. 

Quellenkommentar:

[a] Die Zuordnung zum Jahr 1391 ergibt sich aus der Stellung des Eintrags im Ingrossaturbuch.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 075 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3366 (Zugriff am 29.03.2024)