Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 075v [02]

Datierung: 27. Juli 1391

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Konrad von Mainz bestätigt, dass die Güter des verstorbenen Jacob Klebiß zu Ostheim sämtlich vom Erzbischof und dem Stift Mainz  zu Lehen gehen und nun nach Wittumsrecht der Witwe des Jakob gehören. 

Vollregest:

[Elekt] Konrad [von Mainz] bestätigt kraft dieser Urkunde, dass die Güter des verstorbenen Jacob Klebiß zu Ostheim, nämlich ein Hof in der Gemarkung, genannt Girmans Hof, und ein Teil des Hofes, den Hans Schutze besitzt, sämtlich vom Erzbischof und dem Stift Mainz (Mencze) zu Lehen gehen und nun nach Wittumsrecht der Witwe des Jakob gehören. Sie darf sie so lange sie lebt nießen und nutzen. Elekt Konrad gibt sein Einverständnis, behält sich aber seine Rechte, die seines Stiftes und die seiner Mannen an dem Gut vor. Elekt Konrad kündigt sein Siegel an.

- [Datum] quinta post Jacobi anno ut supra [1391]

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 075v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3361 (Zugriff am 19.04.2024)