Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 087 [01]

Datierung: 19. Juli 1391

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Konrad von Mainz bekennt, dass Mainz den Ganerben von Lindheim im Gegenzug für die Öffnung von Lindheim 1000 Gulden für den Ausbau der Stadt zahlen soll.

Vollregest:

[Elekt] Konrad [von Mainz] bekennt für sich, seine Amtsnachfolger und das Stift Mainz (Mencze), dass die Ganerben zu Lindheim (Lintheim) die Stadt Lindheim Mainz auf ewig geöffnet haben, sich in die Stadt hinein und aus ihr heraus zu allen Notwendigkeiten zu behelfen. Darüber sind Urkunden ausgetauscht worden. Im Gegenzug soll Mainz den Ganerben zum Ausbau (buwe) der Stadt (sloßes) Lindheim 1.000 Gulden bezahlen. Elekt Konrad weist den Ganerben jährlich 100 Gulden am Zoll Lahnstein (Lanstein) an, die aber nicht als Abschlagszahlung anzusehen sind. Die Jahresgülte wird so lange bezahlt, bis Mainz 1.000 Gulden auf einen Schlag entrichtet. Werden am Zoll mehr als 100 Gulden Jahresgülte bezahlt, wird die Überzahlung [je 10 Gulden] von der Hauptschuld abgerechnet. Sämtliche Gelder sollen an der Stadt (stad) Lindheim verbaut werden. Der Lahnsteiner Zollschreiber Walther erhält Anweisung, die Gülte entsprechend auszubezahlen. Amtsnachfolger des Walther müssen diese Abmachung vor Amtsantritt beschwören.

Elekt Konrad bitte das Domkapitel, sein Siegel an diese Urkunde zu hängen, was Dekan und Kapitel zusagen.

Auch Elekt Konrad kündigt sein Siegel an.

- Datum Heppinheim quarta ante Marie Magdalene anno quo supra [1391].

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 087 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3359 (Zugriff am 25.04.2024)