Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 088v [02]

Datierung: 5. Juli 1391

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Konrad von Mainz bekennt, dass Dietrich von Bickenbach, der ältere, seine Ehefrau Agnes und sein Sohn Dietrich ihren Teil ihren Teil des Schlosses und der Stadt Klingenberg an Graf Johan von Wertheim besetzt und verkauft haben. 

Vollregest:

[Elekt] Konrad [von Mainz] bekennt für sich, seine Amtsnachfolger und das Stift Mainz (Mencze), dass Dietrich (Diderich) von Bickenbach, der ältere, seine Ehefrau Agnes und sein Sohn Dietrich ihren Teil ihren Teil, nämlich ein Viertel des Schlosses und der Stadt Klingenberg (Clingenberg) samt Zubehör an Graf Johan von Wertheim besetzt und verkauft haben. Hinzu gehören auch ihre Anteile an der Zent gelegen bij Streide, die Hälfte des Dorfes Trennfurt (Drybenfurde), die Dörfer Elsaffen und Meynhuß, ihren Teil der Dörfer Heidebach und Breydeborn, ihre Eigenleute und Mühlen zu Röllfeld (Relsfelt), ihre Eigenleute, die sie mit ihren Brüdern und Vettern in Bickenbach haben und ihren Teil des waldes und baumwaß uff dem Meyne sowie alle Mannen und Burgmannen sowie die Vogteien, die zu den vorgenannten Dörfern und Gerichten gehören. Der Kaufpreis beträgt 3.200 Gulden. Diesbezüglich sind Urkunden ausgestellt worden. Da sämtliche Güter von Mainz zu Lehen rühren gibt der Erzbischof auch im Namen seines Stiftes seine Zustimmung zum Verkauf, nimmt aber die dortigen Stiftsmannen davon aus.

Der Erzbischof lässt diese Urkunde sich auf den von ihm besiegelten Hauptbrief beziehen.

- Datum Gutenberg feria quarta post diem beati Ulrici confessoris anno quo supra [1391]

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 088v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3358 (Zugriff am 19.04.2024)