Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 081 [01]

Datierung: 30. Mai 1391

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Konrad von Mainz regelt die Rückzahlung von Schulden bei dem Edelknecht Gotze von Aschhausen.

Vollregest:

[Elekt] Konrad [von Mainz] bzw. das Stift Mainz (Mencze) schulden dem Edelknecht (vesten knechte) Gotze von Aschhausen (Aschusen) und dessen Erben 1.000 Goldgulden wegen des Schlosses (sloßes) Allfeld (Alnfeld), dessen Hälfte ihm vom erzbischöflichen Vorgänger Adolf seinerzeit für diese Summe verpfändet worden ist. Gotze hat die Hälfte dem Elekten zurückgegeben, der im Gegenzug verspricht, die 1.000 Gulden am kommenden Martinstag [11. November] zurückzuzahlen.

Geschieht dies nicht, muss das halbe Schloss unverzüglich dem Gotze wieder eingeräumt werden. Elekt Konrad hat auch seinen "lieben Getreuen" Hertwig Wolff vom Stein (Steyne), dem jetzigen Amtmann auf Allfeld (Alfeld) bzw. einen möglichen Amtsnachfolger aufgetragen, dem Gotze und den Seinen die 1.000 Gulden für den Termin zu garantieren, oder aber - wie oben vereinbart - dem Gotze die halbe Burg samt allen Nutzungen und Einkünften zu überlassen.

- Datum Heppinheim feria tertia ante Bonifacij anno quo supra [1391]

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 081 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3343 (Zugriff am 16.04.2024)